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Allgemeines Zivilrecht
Der Bereich des allgemeinen Zivilrecht umfasst sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, also Bürgern. Diese Rechtsbeziehungen werden Verträge genannt. Beispiele hierfür sind Kaufverträge, Miet- und Pachtverträge, Werk- und Dienstleistungsverträge und sonstige Verträge, sofern sie nicht speziellen Rechtsgebieten zugeordnet werden. Das allgemeine Zivilrecht sieht, im Gegensatz zum öffentlichen Recht, bei dem es meistens um die Regelung von Über- und Unterordnungsverhältnisse (Staat zu Bürger) geht, eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem einzelnen Bürger grundsätzlich gestattet, mit einem anderen Bürger in eine Rechtsbeziehung zu treten oder auch darauf zu verzichten.
Unsere Beratung und Vertretung im allgemeinen Zivilrecht umfasst die Ausarbeitung, Überarbeitung, Prüfung und Durchsetzung von individuellen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Prämisse ist es für Sie, einfallsreiche aber auch effektive Lösungswege zu finden und diese nötigenfalls durchzufechten. Im Rahmen des Forderungsmanagements kann entweder eine ausgiebige rechtliche und in der Praxis brauchbare Beratung in Anspruch genommen werden, oder aber die Beauftragung der Kanzlei mit dem Forderungseinzug erfolgen.