Unsere Notare

Unsere notarielle Dienstleistungen

Unsere Notare Stephan Hüllmann und Fabian Pantke stehen Ihnen als Ansprechpartner und Berater in sämtlichen notariellen Angelegenheiten zur Verfügung.

Immobilien

Kaufverträge über ein Grundstück oder eine Wohnung müssen von einem Notar beurkundet werden. Hierbei müssen die Rechte von Verkäufern und Käufern gleichermaßen berücksichtigt werden. Wir fertigen den auf Ihre Situation angepassten Kaufvertrag und führen auch die notwendige Korrespondenz mit den einzelnen Behörden, dem Grundbuchamt, Banken und Maklern. Bei der Bestellung von Grundschulden oder Dienstbarkeiten im Grundbuch ist ebenfalls die Mitwirkung eines Notars erforderlich. Auch Verträge über Erbbaurechte können Sie bei uns beurkunden.

Übertragungsverträge

Übertragungsverträge dienen dazu, Vermögenswerte (Grundstücke, Gesellschaftsbeteiligungen) bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation oder den Ehepartner zu übertragen. Hierbei steht neben den steuerrechtlichen Aspekten auch im Vordergrund, die eigene Erbfolge schon frühzeitig und einvernehmlich zu regeln. Um die bestmögliche Umsetzung zu erzielen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie, welche rechtliche Möglichkeiten unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation bestehen. Auch bei der Unternehmensnachfolgeunterstützen wir Sie bei der auf Ihre Wünsche zugeschnittenen Gestaltung der notwendigen Verträge. Hierbei sind auch Aspekte des Gesellschafts-, Familien-und Erbrechts zu berücksichtigen.

Bauträgervertröge

Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag bei dem der Verkäufer eines Grundstücks odereiner Wohnung gleichzeitig Bauverpflichtungen übernimmt. Er regelt insbesondere, welche baulichen Leistungen der Bauträger erbringen soll und für welche Leistungen des Bauträgers welche Kaufpreisrate zu zahlen ist. Wir beraten und unterstützen Sie notariell bei Ihrem Bauvorhaben und wickeln Bauträgergeschäfte von dem Erwerb des Grundstücks, der Teilungserklärung, dem Verkauf bis hin zur Eigentumsumschreibung ab.

Erbrecht

Wir beraten Sie umfassend bei der Regelung Ihres Nachlasses. Wir erstellen die auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenen Testamente. Ehepartner können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten, ebenso ist es möglich mit mehreren Beteiligten einen Erbvertrag zu schließen. Natürlich kann ein Testament auch von Ihnen handschriftlich verfasst werden, allerdings ist ein notarielles Testament der sicherste Weg, der garantiert, dass Ihr letzter Wille respektiert und umgesetzt werden kann.  Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Erbscheinen und Europäischen Nachlasszeugnissen, die Sie zum Nachweis der Erbschaft oder bei der Abwicklung von Bankgeschäften für den Erblasser oder bei Eigentumsumschreibungen im Grundbuch benötigen. Schließlich begleiten wir Sie bei der Erbauseinandersetzung zur Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses an Miterben, etwa durch Erstellen eines notariellen Nachlassverzeichnisses.

Familienrecht

Im Bereich des Familienrechtsunterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Eheverträgen, Partnerschaftsverträgen, sowie bei Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die notariell beurkundet werden müssen. Dabei vertreten wir nicht die Interessen eines Ehepartners, sondern entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Vereinbarung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche ausgerichtet ist, etwa im Bereich des ehelichen Vermögens (Güterstand) oder bei Unterhaltsregelungen. Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie bei der Durchführung einer Adoption.

Gesellschaftsrecht

Wir stehen Ihnen sowohl bei der Gründung von Personengesellschaften als auch von Kapitalgesellschaften zur Seite. Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung zur Wahl der passenden Rechtsform, der Erstellung und Gestaltung des Gesellschaftervertrages, der Satzung, der Anmeldung zum Handelsregister und der Bestellung von Geschäftsführern. Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen bedarf vielfach ebenfalls der notariellen Beurkundung. Bei Veränderungen in bestehenden Gesellschaften führen wir die notwendigen Anmeldungen zum Handelsregister durch (Satzungsänderung, Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung, Geschäftsführerwechsel, Prokura usw.)

Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten u. Patientenverfügungen

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Errichtung von Vollmachten, wie Generalvollmachten oder Vorsorgevollmachten mit Betreuungs- und Patientenverfügung. Mit einer Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung übertragen Sie einem nahen Angehörigen die Befugnis, in Ihrem Namen Handlungen und Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst (z.B. wegen eines Unfalls oder im Fall einer Krankheit) nicht mehr dazu in der Lage sind. So wird in der Regel die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung vermieden. Generalvollmachten und Handlungsvollmachten können für die privaten und unternehmerischen Angelegenheiten erteilt werden und sollten – z.B. sofern Grundstücksgeschäftebetroffen sind – in einer notariellen Form abgefasst sein.